Rechtsprechung
LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2007 - 52 O 67/07
"Gewinnspiel-Eintragungsservice" - Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.
UWG §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 3; BGB §§ 1004, 823
Leitsätze:*1. Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist
insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt,
ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt.
2. Eine Einwilligung in Werbung muss grundsätzlich für den konkreten Fall erteilt sein. Eine
Generaleinwilligung gegenüber jedermann ist unwirksam.
3. Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.
Bei Affiliates ist grundsätzlich die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb,
der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte. Ob eine derartige
Sichtweise etwaig "das Aus" des Affiliate-Marketings bedeuten kann, ist unerheblich und rechfertigt
jedenfalls kein anderes, rechtliches Ergebnis (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05;
LG Berlin, MMR 2006, 118f.).
Bearbeiter: Ass. iur. Thomas Gramespacher
Online seit: 18.01.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1479
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2024, Dok. 008
Eigenbetrieb Friedhöfe - Es liegt keine geschäftliche Handlung einer Gemeinde vor, wenn sie ihren Eigenbetrieb Friedhöfe mit Bestattungen betraut, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung behördlich zu veranlassen sind
BGH, Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15, MIR 2018, Dok. 003
Parodie braucht Humor und Spott - Eine Parodie liegt nicht vor, wenn sich ein Wort- und/oder Bildbeitrag in der Kritik am Gegenstand eines Lichtbild(werk)s erschöpft
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2023 - 11 U 101/22, MIR 2023, Dok. 019
Matratzen-UVP II - Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) ist irreführend, wenn der Werbetreibende das einzige Unternehmen ist, dass eine Matratze unter einem bestimmten Namen vertreibt
OLG Köln, Urteil vom 23.06.2023 - 6 U 178/22, MIR 2023, Dok. 079
Indizielle Bedeutung - Bei der Streitwertfestsetzung für lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche kann der Streitwertangabe in der Klageschrift eine indizielle Bedeutung zukommen; insbesondere wenn auch für den Kläger ein Prozessrisiko besteht
OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2023 - 13 W 3/23, MIR 2023, Dok. 028