Rechtsprechung
LG Paderborn, Urteil vom 28.11.2006 - Az. 6 O 70/06
"2 Wochen, 1 Monat, ..." - Zur Einhaltung der Textform i.S.d. § 126b BGB bei Widerrufsbelehrungen im Rahmen von Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay
BGB § 126b, § 312c Abs. 1 Satz 1, § 312d, § 355, ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10; BGB-InfoV Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3; EGBGB Art. 240
Leitsätze:*1. Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay ist der Textform i.S.d. § 126 b BGB genügt, wenn die notwendigen
Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat,
sie zu speichern und auszudrucken.
2. Dem Schutzbedürfnis des Verbrauchers an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen
wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern
kann, zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für
ihn abrufbar bleiben.
MIR 2007, Dok. 021
Ein besonderer Dank für die Mitteilung der Entscheidung gilt Herrn RA Christian Solmecke, LL.M., Köln (www.wbe-law.de)
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 16.01.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/523
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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