Rechtsprechung
OLG Oldenburg, Urteil vom 3.04.2006 - Az. 13 U 71/05
Negative eBay-Bewertungen - Zu den Voraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Veröffentlichungen negativer Kritik innerhalb einer Internet-Verkaufsplattform.
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1
Leitsätze:*1. Zu den Voraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Veröffentlichungen
negativer Kritik innerhalb einer Internet-Verkaufsplattform.
2. Auf einer Internet-Verkaufsplattform wird die Erklärung "nimmt die Ware nicht ab", auch von einem juristischen Laien, jedenfalls,
wenn sie im Zusammenhang als negative Beurteilung (Bewertung) abgegeben wird, so verstanden, dass die bewertete Partei (hier: Käufer)
sich nicht vertragstreu verhalten hat. Wenn jedoch ein Hinweis auf Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich z.B. der Mangelfreiheit
der Lieferung erfolgt, kann eine solche Behauptung der Nichtabnahme in einem anderen Licht erscheinen, da dann offen ist, welche Partei
sich z.B. konkret vertragsuntreu verhalten hat.
3. Die Widerrechtlichkeit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine negative Bewertung auf einer Internet-Verkaufsplattform
wird nicht dadurch aufgehoben, dass der Betroffene die Möglichkeit einer Anmerkung (zur der Beurteilung) hat. Negative Bewertungen sind geeignet,
negativen Einfluss auf weitere Geschäfte zu nehmen, die Vertragstreue des Betroffenen in Frage zu stellen und somit von
Bedeutung für die weitere Tätigkeit als Käufer oder Verkäufer.
4. Ein in elektronischer Form (hier: E-Mail) abgegebenes Anerkenntnis nach § 780 Satz 2 BGB ist nicht wirksam.
MIR 2006, Dok. 183
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 10.10.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/401
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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