Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 30.06.2022 - 6 U 46/21
klimaneutral - Die Werbeaussage "klimaneutral" für eine Ware ist nicht per se irreführend, wenn zugleich darauf hingewiesen wird, dass die Klimaneutralität durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird
UWG §§ 5, 5a Abs. 2
Leitsätze:*1. Die auf einem Haushaltsartikel (Müllbeutel) neben einem Warenlogo aufgedruckte Werbeaussage "klimaneutral" lässt nicht darauf schließen, dass das herstellende Unternehmen ausschließlich klimaneutrale Ware produziere.
2. Anders als der unscharfe Begriff der "Umweltfreundlichkeit" enthält der der „Klimaneutralität“ eine eindeutige Aussage. Er enthält die Erklärung, dass die damit beworbene Ware eine ausgeglichene CO²-Bilanz aufweist.
3. Die Angabe "klimaneutral" enthält hingegen nicht auch die weitere Erklärung, die ausgeglichene Bilanz werde durch gänzliche Emissionsvermeidung bei der Produktion erreicht. Dies gilt erst recht, wenn die Angabe mit dem deutlich sichtbaren Hinweis verbunden wird, dass zur Herstellung der Klimaneutralität Klimaschutzprojekte unterstützt werden, Erläuternder Hinweise zu Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen bedarf es nicht.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 25.10.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3224
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.12.2023 - 6 U 154/22, MIR 2024, Dok. 007
Irreführung durch eigenen Bericht in "Presseschau" - Von einer Presseschau erwartet der Verkehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2022 - 6 W 8/22, MIR 2022, Dok. 040
Irreführende Werbung von Zahnärzten für den eigenen Notdienst - Angaben dürfen nicht den falschen Eindruck eines öffentlich-rechtlich organisierten Notdienstes erwecken
Oberlandesgericht Köln, MIR 2020, Dok. 036
Konferenz der Tiere - Zur Haftung des Teilnehmers einer Internettauschbörse als Mittäter einer gemeinschaftlich mit anderen Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzung
BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16 , MIR 2018, Dok. 017
"Metall auf Metall IV" - Erneute Entscheidung zum Tonträger-Sampling in Sachen Kraftwerk ./. Pelham & Co.
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 041