Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.05.2022 - 6 U 56/21
Influencer-Werbung - Zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-BeitrÀgen bei einer Gegenleistung in Form von E-Books
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, §§ 3, 5a Abs. 6, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 8c; TMG § 2 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 Nr. 1
LeitsĂ€tze:*1. Fördert eine Influencerin durch BeitrĂ€ge auf der Internetplatform Instagram und "Tap Tags" zu den jeweiligen Unternehmen deren Absatz, handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 2 Satz 1 5b TMG, wenn die beworbenen E-Books der Influencerin kostenlos zur VerfĂŒgung gestellt werden.
2. Die Kennzeichnung solcher BeitrÀge als Werbung ist auch nicht entbehrlich. Die Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen lÀsst den Verkehr nicht erkennen, ob es sich bei dem jeweiligen Beitrag um Werbung handelt.
Anm. der Redaktion: LeitsÀtze 1 und 2 sind die LeitsÀtze des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 30.08.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3201
*Redaktionell. Amtliche Leit- und OrientierungssÀtze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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