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Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht



OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2022 - 6 W 106/21

Bezahlte Rezensionen im Internet - Zur natürlichen Handlungseinheit bei Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Unterlassungspflichten

ZPO § 890; UWG § 5a Abs. 6

Leitsätze:*

1. Zu einer natürlichen Handlungseinheit können Verhaltensweisen zusammengefasst werden, die gegen dasselbe gerichtliche Verbot verstoßen und die aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19).

2. Das Weiterbetreiben verbotener Geschäfte (hier: bezahlte Rezensionen im Internet) durch den Schuldner auf zwei verschiedenen Portalen kann sich als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellen, so dass nicht von zwei selbstständigen Zuwiderhandlungen ausgegangen werden kann.

MIR 2022, Dok. 032


Anm. der Redaktion: Leitsatz 2 ist der Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 12.04.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3175

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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