Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.11.2021 - 6 W 90/21
Keine Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung
UWG § 8c Abs. 2 Nr. 3; GKG § 51
Leitsätze:*Soweit nach § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung im Zweifel anzunehmen ist, wenn ein Mitbewerber den Gegenstandswert für eine Abmahnung unangemessen hoch ansetzt, hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift ein Indiz geschaffen, das für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen spricht. Die Norm macht damit aber keine Vorgaben für die Bemessung des Gegenstands- bzw. Gebührenstreitwertes.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.12.2021
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3137
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.12.2021
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3137
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter - Zur (sekundären) Darlegungslast von Gläubiger und Netzwerkbetreiber betreffend die Wirksamkeit einer Zustellung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 NetzDG
BGH, Beschluss vom 10.11.2022 - I ZB 10/22, MIR 2023, Dok. 004
Ritter Sport - Markenschutz für quadratische Schokoladenverpackung
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 040
Auf eigene Initiative - Zum Umfang der Unterlassungspflicht bei einer Zeichenbenutzung auf Webseiten Dritter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.10.2020 - I-20 W 71/19, MIR 2020, Dok. 098
Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung
BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VI ZB 58/20 , MIR 2022, Dok. 006
Influencer-Werbung - Zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei einer Gegenleistung in Form von E-Books
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.05.2022 - 6 U 56/21, MIR 2022, Dok. 058
BGH, Beschluss vom 10.11.2022 - I ZB 10/22, MIR 2023, Dok. 004
Ritter Sport - Markenschutz für quadratische Schokoladenverpackung
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 040
Auf eigene Initiative - Zum Umfang der Unterlassungspflicht bei einer Zeichenbenutzung auf Webseiten Dritter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.10.2020 - I-20 W 71/19, MIR 2020, Dok. 098
Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung
BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VI ZB 58/20 , MIR 2022, Dok. 006
Influencer-Werbung - Zur Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei einer Gegenleistung in Form von E-Books
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.05.2022 - 6 U 56/21, MIR 2022, Dok. 058