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Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht



OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 40/19

(...) ist eine Marke der (...) - Zur Irreführung durch die unzutreffende Berühmung mit einer Markeninhaberschaft

UWG § 5

Leitsätze:*

1. Die Aussage eines Unternehmens mit der Formulierung "(...) ist eine Marke der (...)" kann irreführend im Sinne von § 5 UWG sein, wenn das Unternehmen nicht selbst Inhaber der betreffenden Marke ist.

2. Die Behauptung eines Unternehmens, Inhaber einer Marke zu sein, kann dazu führen, dass der Verkehr diesem Unternehmen eine gewisse, durch die Markeninhaberschaft dokumentierte wirtschaftliche Bedeutung beimisst; dies kann auch auf die Kaufentscheidung ausstrahlen (vgl. allgemein zur Relevanz einer unzutreffenden Markenberühmung: BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 219/06, MIR 2009, Dok. 163 - Thermoroll).

3. Etwas anderes ergibt sich (in einem solchen Fall) auch nicht daraus, dass das betreffende Unternehmen jedenfalls Inhaberin einer ausschließlichen Lizenz an den betreffenden Marken ist und mit dem tatsächlichen Markeninhaber und Lizenzgeber gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Auch dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Werbeadressat dem Unternehmen, welches nur vermeintlich Inhaber eingetragener Marken ist, eine erhöhte Wertschätzung entgegenbringt.

MIR 2019, Dok. 026


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 28.08.2019
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2931

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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