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Sabrina Erkeling

Digitale Evolution – Herausforderungen für das Informations- und Medienrecht - Tagungsbericht von der 11. DSRI-Herbstakademie 2010*

MIR 2010, Dok. 166, Rz. 1-9


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Vom 8. bis zum 11. September 2010 fand in München die 11. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) statt. An insgesamt vier Tagen referierten und diskutierten Doktoranden, Wissenschaftler, Anwälte und Unternehmensjuristen über die aktuellen Entwicklungen im Informationstechnologierecht. Daneben bot das gelungene Rahmenprogramm in entspannter Atmosphäre die Gelegenheit zum Networking.

2
Nach der Begrüßung durch Professor Dr. Jürgen Taeger (Vorsitzender der DSRI) begann die Vortragsreihe der diesjährigen Herbstakademie mit dem in diesem Jahr besonders aktuellen Themenblock Datenschutzrecht. Den Anfang machte RA Dr. Flemming Moos (DLA Piper) mit seinem Update Datenschutzrecht. Im Anschluss folgten Beiträge, in denen sich die Referenten hauptsächlich mit dem Beschäftigtendatenschutz und den geplanten Änderungen durch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes auseinandersetzten. Erwähnt sei hier vor allem der Beitrag von Diana Kunst, LL.M. zum Konflikt zwischen einer Cross border e-Discovery und dem deutschen Datenschutzrecht.

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Am Donnerstagnachmittag konnten sich die Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer für einen von zwei möglichen Workshops mit verschiedenen Themenschwerpunkten entscheiden. Die Themenschwerpunkte des ersten Workshops Datenschutzrecht widmeten sich dem Beschäftigten-Screening und der Auftragsdatenverarbeitung. Unter der Moderation von RA Dr. Flemming Moos referierte zunächst Akad. Rat Florian Albrecht, M.A. (Universität Passau) zur Verhaltensanalyse von Beschäftigten. RA David Seiler (DZ BANK AG) schloss den ersten Themenschwerpunkt des Workshops mit seinem Beitrag zum Datenabgleich zur Korruptionsbekämpfung ab. Die Referenten des zweiten Themenblocks Auftragsdatenverarbeitung hielten u. a. Vorträge zu den mit § 11 BDSG gemachten Erfahrungen, dem Konflikt zwischen Persönlichkeits- und Kommunikationsgrundrechten sowie zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken. Der zweite Workshop war ebenfalls in zwei Themenkomplexe unterteilt. Unter der Moderation von RA Jan Dirk Roggenkamp (Referent im Bundesministerium der Justiz) konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops zunächst Vorträge zum Telekommunikationsrecht hören. Die Referate hatten u. a. die TK-Novelle 2011 und die damit verbundenen Änderungen im Telekommunikationsrecht, die Zulässigkeit des Unterbindens von VoIP-Diensten in mobilen Breitbandnetzen und Anonymisierungsdienste im Netz zum Thema. Im zweiten Schwerpunkt "Gaming", moderiert von RAin Dr. Henriette Picot (Bird & Bird), setzten sich gleich zwei Referentinnen mit dem Jugendschutz im Internet (RAin Nadine Schüttel, LL.M., eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft) und in Virtuellen Welten (Dr. Britta Alexandra Mester, Universität Oldenburg) auseinander. Allgemeine Rechtsfragen des Gaming sowie der Konflikt zwischen Social Games und Kartellrecht wurden ebenfalls behandelt.

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Der Freitag der diesjährigen Herbstakademie gliederte sich in drei Themenblöcke: Softwarevertragsrecht, Immaterialgüterrecht und Internetrecht. RA Dr. Christian Czychowski (Boehmert & Boehmert) führte durch den Themenblock Softwarevertragsrecht. Unter seiner Leitung widmeten sich die Referenten der rechtlichen Beurteilung des Erstellens von Software. Den ersten Themenblock beendete RA Dr. Detlev Gabel (White & Case) mit seinem Update EDV-Vertragsrecht, in welchem er die Entwicklungen des EDV-Vertragsrechts in den Jahren 2009/2010 darstellte. Der zweite Themenblock befasste sich mit dem Immaterialgüterrecht, moderiert durch Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M., dessen Themenschwerpunkt der Schutz von Software durch das Patentrecht war. Die Vorträge hatten die Patentfähigkeit von computerimplementierten Erfindungen, die Erstreckung von Open Source Lizenzen auf computerimplementierte Erfindungen sowie die Verletzung der General Public Licence v.2 (GPL) zum Thema. Der zweite Themenblock schloss mit einem Update zum Immaterialgüterrecht. Im Schwerpunkt des letzten Themenblocks "Internetrecht", moderiert durch RA Dr. Markus Klinger (GSK Stockmann + Koll.), war die rechtliche Beurteilung des Keyword Advertising. Daneben wurden u. a. Referate zu den Themen Störerhaftung und Haftungsprivilegierung beim Filehosting sowie zur Praxis der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung von Rechtsverletzungen im Internet gehalten. Den Abschlussvortrag des zweiten Tages hielt Armin Talke (Staatsbibliothek zu Berlin) zu Open Access in der Rechtswissenschaft. Im Rahmen seines Vortrages stellte er "Materiae Iuris" die rechtswissenschaftliche Publikationsplattform der Staatsbibliothek zu Berlin vor.

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Am Samstag hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erneut die Gelegenheit, an vertiefenden Workshops teilzunehmen. Der erste Workshop Datenschutzrecht, moderiert von RAin Dr. Ursula Widmer (Dr. Widmer & Partner), befasste sich u. a. mit der Rechtmäßigkeit von Listbrokings in Österreich sowie der Frage, ob der Upload von Daten als konkludente Einwilligung zur Datenverarbeitung betrachtet werden kann. Den Abschluss des Workshops "Datenschutzrecht" bildeten RA Prof. Dr. Marco Gercke (Cybercrime Research Institute) und RA StB Prof. Dr. Jens Schmittmann (s|t|s Schulz Tegtmeyer Sozien) mit ihren Updates zum Computerstrafrecht und zum Steuerrecht. Der zweite Workshop des Samstags zum Internetrecht, moderiert von RA Henning Krieg, LL.M. (Osborne Clarke), bot Vorträge zu den Themen IT-Sicherheit und Datenschutz in der Vertragsgestaltung, dem Domainrecht, dem AGB-Recht und den Rechtsfragen bei der Abwicklung von Zahlungsströmen über E-Commerce Plattformen. Der Workshop schloss mit dem Update Internetrecht von RA Jan Pohle (Taylor Wessing), der besonders auf die Internetglücksspiele in Verbindung mit der Geolokalisation, der rechtlichen Problematik von Bildersuchmaschinen und Personensuchmaschinen im Internet, die Haftung von Foren- und Portalbetreibern für rechtswidrig eingestellte Inhalte von Dritten sowie auf neue Entwicklungen im Domainrecht einging.

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Die 11. Herbstakademie schloss mit einer Vortragsreihe zum IT-Recht. Unter der Leitung von RA Prof. Dr. Jochen Schneider (SSW Schneider Schiffer Weihermüller) behandelten die Referenten das Software Escrow, die Aufspaltungs- und Weitergabeverbote in Softwareüberlassungsverträgen, die staatlichen Schutzpflichten für die IT-Infrastruktur sowie die regulatorischen Anforderungen im Requirement Engineering von IT-Projekten.

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Abgerundet wurde die Tagung durch ein ansprechendes Rahmenprogramm. Der Empfang im Neuen Rathaus durch Frau Stadträtin Beatrix Zurek mit anschließender Führung durch die Juristische Bibliothek, die Besichtigung der Sonderausstellung "Das Oktoberfest 1810-2010" im Münchner Stadtmuseum, sowie das Abendessen im berühmten "Augustinerkeller" in München werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in angenehmer Erinnerung bleiben. Daneben traf sich der berufsbegleitende Masterstudiengangs „Informationsrecht“ der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zum ersten Alumni-Stammtisch im Weißen Bräuhaus.

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Die über 50 Vorträge wurden in einem umfangreichen Tagungsband – erschienen im Oldenburger Verlag für Wirtschaft, Informatik und Recht (http://dsri.de/herbstakademie/herbstakademie_2010-tagungsband.html) - zusammengefasst.

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Die Herbstakademie 2010 hat – wie jedes Jahr – Lust auf mehr gemacht. Die nächste Herbstakademie findet in der Zeit vom 7. bis 10. September 2011 statt.

* Sabrina Erkeling, LL.M. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik von Professor Dr. Jürgen Taeger, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Online seit: 25.11.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2266
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