Rechtsprechung
BVerwG
Urteil vom 21.09.2005 - Az. 6 C 16/04 ( Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts; Rundfunkfreiheit; verfassungsrechtlicher und einfach-rechtlicher Rundfunkbegriff, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag )
Leitsätze (amtl.):
1. Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) enthält kein Gebot, den Rundfunkbegriff in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ebenso auszulegen wie denjenigen in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
2. Es verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht, dass für das Bereithalten eines Gerätes zum Empfang von "Ladenfunk" keine Gebühr erhoben wird.
MIR 2006, Dok. 009
Die Entscheidung steht unter www.bundesverwaltungsgericht.de unter "Entscheidungen" im Volltext zur Verfügung.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 22.01.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/224
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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