Rechtsprechung
BGH
Urteil vom 6.10.2005 - Az. I ZB 20/03 (GALLUP, MarkenG § 26 Abs. 1, Scheinbenutzung einer Marke, rechtlich relevante Benutzung einer Marke und unentgeldliche Waren)
Leitsätze (amtl.)
Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl
von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften -
angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es
für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.
Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben
wird, steht der Annahme einer rechtlich relevanten Benutzung der
Marke nur dann entgegen, wenn die Abgabe keinen Bezug zu einer geschäftlichen
Tätigkeit aufweist.
MIR 2005, Dok. 022
Die Entscheidung steht im Volltext unter http://www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen (Suchtext = Az.) zur Verfügung.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 17.12.2005
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/212
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Bewertungsdarstellung von Yelp zulässig - Gewerbetreibende müssen Kritik an ihren Leistungen und deren öffentliche Erörterung grundsätzlich hinnehmen
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 004
Verbraucherwiderrufsrecht besteht bei Online-Matratzenkauf auch nach Entfernen einer Schutzfolie
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 021
Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. a, c und Abs. 2 lit. b, d und e DSGVO stellen Marktverhaltensregelungen dar - Art. 13 Abs. 1 Satz TMG durch DSGVO verdrängt
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2020 - 2 U 257/19, MIR 2020, Dok. 016
Balloon - Lizenzschaden und Lizenzanalogie bei der Benutzung des Designs für ein einfaches Sofa
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2022 - 6 U 77/22, MIR 2023, Dok. 006
KÖLNER DOM - Keine Unterscheidungskraft für Reiseandenken und -bedarf
BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - I ZB 28/23, MIR 2024, Dok. 006
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 004
Verbraucherwiderrufsrecht besteht bei Online-Matratzenkauf auch nach Entfernen einer Schutzfolie
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 021
Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. a, c und Abs. 2 lit. b, d und e DSGVO stellen Marktverhaltensregelungen dar - Art. 13 Abs. 1 Satz TMG durch DSGVO verdrängt
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2020 - 2 U 257/19, MIR 2020, Dok. 016
Balloon - Lizenzschaden und Lizenzanalogie bei der Benutzung des Designs für ein einfaches Sofa
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2022 - 6 U 77/22, MIR 2023, Dok. 006
KÖLNER DOM - Keine Unterscheidungskraft für Reiseandenken und -bedarf
BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - I ZB 28/23, MIR 2024, Dok. 006