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Rechtsprechung



OLG München, Beschluss vom 07.05.2009 - 31 AR 232/09

Der fliegende Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung - Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.

ZPO §§ 32, 35, 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO; UrhG § 97

Leitsätze:*

1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung unter Verletzung des rechtlichen Gehörs zustande gekommen ist oder sie sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und des Willkürverbots nicht mehr hinnehmbar ist (vgl. BGHZ 102, 338; BayOblGZ 2003, 187).

2. Im Fall von Urheberrechtsverletzungen (hier: unberechtigte Verwendung von Kartographie auf einer Internetseite) ist der Ort der Verletzungshandlung (§ 32 ZPO) der Ort, an dem die nur entgeltlich gestattete Handlung vorgenommen wird und nicht der Ort, an dem die Lizenz einzuholen gewesen wäre.

3. Es ist gut vertretbar, den "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (zum Urheberrecht: KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; für das Wettbewerbsrecht: BGH Urteil vom 30.03.2006 - Az. I ZR 24/03 - Arzneimittelwerbung im Internet, MIR 2006, Dok. 061; OLG Bremen EWiR 2000, 651). Hiernach ist etwa auf den konkreten Internetauftritt des Urheberrechtsverletzers abzustellen und zu prüfen, ob sich daraus Umstände ergeben, die für einen lokal begrenzten Auswirkungskreis der Internetseite sprechen.

MIR 2009, Dok. 143


Anm. der Redaktion: Hier hatte der Sachvortrag des Klägers jede Ausführungen zur bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit der streitbefangenen Internetseite - hier im Bezirk des AG München - vermissen lassen. Nach Ansicht des OLG München reiche lediglich die Beantragung der Abgabe an das AG München in einem Mahnbescheid nicht aus. Das AG München habe daher zu Recht seine Zuständigkeit verneint und an das AG Bochum verweisen können.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 01.07.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1985

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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