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Literatur



Thomas Wierny

Markus Köhler, Hans-Wolfgang Arndt, Thomas Fetzer, Recht des Internet

Heidelberg: C.F. Müller Verlag 2008, 323 Seiten, 29,00 EUR

MIR 2008, Dok. 259, Rz. 1-19


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Nach knapp zwei Jahren liegt die nunmehr sechste Auflage von "Recht des Internet" vor.

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Der Anspruch der Autoren, Studierenden wie Praktikern durch einen einführenden Überblick über die besonderen Rechtsprobleme dieses nur schwer abgrenzbaren "Rechtsgebiets" und praktische Lösungsansätze zu ermöglichen, ist nach wie vor kein Geringer.

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Köhler/Arndt/Fetzer widmen sich hierbei insbesondere markenrechtlichen Aspekten (Domainname-Schutz), den Besonderheiten des Rechtsverkehrs im Internet (E-Commerce) und den damit in Zusammenhang stehenden steuerlichen Fragen sowie dem weiten Feld des Urheberrechts im Online-Bereich. Sie liefern auch eine Einführung in wettbewerbsrechtliche Stolperfallen für Anbieter von Internetseiten und –dienstleistungen sowie einen Überblick über diverse Haftungsfragen. An den Bereich des Datenschutzrechtes wurde ebenfalls gedacht. Hervorzuheben ist des Weiteren die Bearbeitung der internationalen Aspekte des Internet.

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In der sechsten Auflage wurde der rasanten Entwicklung der behandelten Bereiche Rechnung getragen: Neben der Aktualisierung der zitierten Rechtsprechung (berücksichtigt bis Februar 2008) wurden das Telemediengesetz (TMG), der so genannte "zweite Korb" im Urheberrecht, Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Rom II-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 864/2007 vom 11.07.2007) eingearbeitet.

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Zum Aufbau

Wie alle Werke innerhalb der „Start“-Reihe des C. F. Müller Verlages setzt auch "Recht des Internet" auf eine fallorientierte Vermittlung des Stoffes. Die sich damit stellende Aufbaufrage wurde zugunsten einer Darstellung der durchweg an aktueller Rechtsprechung orientierten Sachverhalte jeweils zum Beginn eines Kapitels oder Unterabschnittes entschieden. Die nicht ganz konsequente Platzierung stört hierbei nicht. Anzumerken ist jedoch, dass es dem Lesefluss zuträglich gewesen wäre, die Sachverhalte jeweils vor Behandlung des Stoffabschnittes darzustellen (wie im Kapitel IV – steuerrechtliche Fragen des E-Commerce zu finden).

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Die gut und ausführlich erläuterten und nicht etwa nur aus Lösungsskizzen oder Schemata bestehenden Problemlösungen werden jeweils nach Behandlung der Kernproblematik des Falles dargestellt.

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Zum Inhalt

Nach einer kurzen Einführung, die Historie und Struktur des Internet anreißt und einem, für die Zielgruppe möglicherweise obsoleten, Glossar der Online-Kommunikation (u.A. Browser, Searchengine) beginnt die Darstellung des Domainrechts. Von der Legitimationsfrage der Registrierungsstellen über das eigentliche Vergabeverfahren, die Rechtsnatur einer Domain, die Anwendbarkeit des Marken- und Wettbewerbsrechtes bis zu einer Übersicht über mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung von Domains zeigt sich hier eine insbesondere in ihrer Abfolge gelungene Darstellung, die es nicht versäumt, auch auf die in der Praxis durchaus relevanten Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung (ICANN-Schiedsverfahren) hinzuweisen.

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Kapitel III beschäftigt sich mit dem Rechtsverkehr im Online-Bereich und fällt insbesondere durch die teilweise gegenüberstellende Erläuterung der Rechtslage im Off- und Online-Bereich auf. Neben den Grundlagen des Vertragsschlusses im Internet mit den Besonderheiten elektronischer Willenserklärungen und einem kurzen Einblick in das komplexe Gebiet der elektronischen Signatur werden hier auch viele Probleme im Zusammenhang mit Internetauktionen angesprochen. Spezielles Augenmerk wurde auf – in der Praxis bedeutsamsten - eBay-spezifischen Themen wie die automatische Gebotsabgabe und die Bewertungen innerhalb der Auktionsplattform gelegt.

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Unter umfassender Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH und weiterer Finanzgerichte gelingt im anschließenden Kapitel "Steuerrechtliche Fragen des Electronic Commerce" eine auch mit nur wenig Vorwissen gut verständliche Erläuterung einiger internetspezifischer Probleme im Steuerrecht. Wiederum findet das Thema Online-Auktionen besondere Berücksichtigung. Ebenso werden verschiedene Lösungsansätze für die Problematik der Kontrolle des elektronischen Handels aufgezeigt.

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Der urheberrechtliche Teil von "Recht des Internet" beschäftigt sich sodann mit der Frage des Schutzes von Websites, Verletzungshandlungen durch Up- und Download und macht auch auf die unterschiedliche Beurteilung von verschiedenen Arten von Hyperlinks aufmerksam. Auch das in der Öffentlichkeit derzeit präsente Thema Filesharing wird selbstverständlich berücksichtigt.

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Leider tritt im Bereich des Urheberrechts eine Schwäche deutlich hervor, die bei Werken zu Querschnittsmaterien wie dem "Internetrecht" stets nahe liegt Gerade im Urheberrecht sind Kenntnisse, die über Einzelnormen hinausgehen und auch die Systematik des Rechtsgebietes einbeziehen, unabdingbar. Deren Vermittlung im vorliegenden Werk zu fordern, wäre illusorisch (man denke nur an den Umfang manch eines Lehrbuchs zum Urheberrecht). Der Ansatz, dies durch den Aufbau des Kapitels zu kompensieren, fällt leider nur beim Lesen, nicht jedoch beim Nachschlagen auf. Zielführender wäre hier ein ausdrücklicher Hinweis oder zumindest eine kurze Einführung in die Systematik gewesen.

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Die punktuelle Behandlung internetspezifischer Urheberrechtsprobleme ist jedoch gut geeignet, dem Leser ein Gefühl für die besonderen Probleme im Online-Bereich zu vermitteln.

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Auch das sechste Kapitel, das sich mit den wettbewerbsrechtlichen Seiten von Internet-Angeboten beschäftigt, deckt ein breites Spektrum ab. So finden sich hier nach einer Einführung zur Anwendbarkeit des UWG rechtliche Ausführungen zu Themen wie Spaming und Online-Werbung im Allgemeinen bis hin zu Gestaltungsempfehlungen hinsichtlich des Impressums von Websites. Etwas befremdlich wirkt die explizite Erwähnung und Darstellung der Bereiche Heil- und Arzneimittel und Arztwerbung im Internet, wohingegen das Thema vergleichende Werbung, das ja auch im Internet relevant ist, ausgespart wird. Mit der grundsätzlichen Aufteilung der Kapitel nach Rechtsgebieten geht einher, dass in diesem Kapitel nochmals verschiedene Arten von (Hyper-) Links, diesmal aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht, unter die Lupe genommen werden.

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Eine übersichtliche Darstellung ist den Verfassern in Kapitel sieben bezüglich der Haftungsrisiken von Content-Anbietern gelungen. Das Werk liefert hier einen guten Einblick mit vielen nützlichen Verweisen zum aktuellen Streitstand rund um die Haftung von E-Mail-Dienstleistern, zur Verantwortlichkeit des Admin-c bis hin zu den Risiken, die im Bereithalten von so genannten user generated content (Foren, Videoportale, etc.) liegen können.

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Im achten Kapitel mit dem Titel "Rechtsfragen der Internationalität des Internet" werden dem Leser neben den internetspezifischen Besonderheiten hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte und dem so genannten Forum-Shopping auch die Grundsätze des IPR vermittelt. Das Rom-II-Abkommen wird berücksichtigt.

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Den Abschluss bildet das Kapitel zum Datenschutz im Internet. Hier (endlich) findet sich eine Abgrenzung von Telekommunikation, Rundfunk und Telemedien, nachdem zuvor im Zweifel die entsprechenden Normen mehrerer Regelwerke präsentiert wurden. Eine differenzierte Behandlung der jeweiligen Datenschutzvorschriften und eine "Checkliste für den Diensteanbieter" runden das Kapitel ab.

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Fazit

Zielgruppe des Werkes ist nach Rückentext und Vorwort der interessierte Jurist in Ausbildung und Praxis, der einen Einstieg in die Thematik sucht. Einen solchen kann er mit dem vorliegenden Werk finden, wenn auch mit einzelnen Abstrichen: Ist man sich darüber im Klaren, dass ein Studienbuch, dass einen Querschnitt durch eine Vielzahl von Rechtsgebieten darzustellen versucht, niemals den Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann und einige Fragen zwangsläufig offen bleiben müssen, vermittelt das Werk eine Sensibilität für die rechtlichen Besonderheiten des Internet – also das, was vor allem der in die Thematik einsteigende Jurist sucht.

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Die sehr praxisnahe Ausgestaltung mit auch wirtschaftlichem Schwerpunkt macht das Buch auch für (angehende) Unternehmer, die das Internet für sich erschließen möchten, interessant – der im Internetrecht vorgebildete Jurist wird manche Seite überschlagen können.

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"Recht des Internet" versucht, Lesern mit unterschiedlichem Vorwissen gerecht zu werden. Dies gelingt. Mit der aktuellen Auflage liegt, gleichsam für Juristen wie Nicht-Juristen, eine interessante, kompakte und zudem günstige Ergänzung der Studien- bzw. Handbibliothek vor.



Online seit: 24.08.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1727
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