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Rechtsprechung



OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2007 - 6 U 69/07

"weitgehend passende Keywords" - Der mittels AdWords-Anzeigen Werbende ist, bei Verwendung allgemein oder rein beschreibender Begriffe, wettbewerbsrechtlich nicht verpflichtet, die Einblendung seiner Anzeigen, bei Eingabe des geschützten Zeichens eines Wettbewerbers, explizit zu verhindern.

UWG § 3; MarkenG § 15

Leitsätze:*

1. Der mittels AdWords-Anzeigen Werbende ist, bei Verwendung allgemein oder rein beschreibender Begriffe als Keywords, wettbewerbsrechtlich - auch bei Nutzung der AdWords-Option "weitgehend passende Keywords" - nicht verpflichtet, die Einblendung seiner Anzeigen, bei Eingabe des geschützten Zeichen eines Wettbewerbers, explizit zu verhindern. Er muss grundsätzlich in den Anzeigeneinstellungen auch nicht definieren, dass seine Anzeige bei bestimmten Begriffen oder Begriffskombinationen (AdWords-Option "Ausschließendes Keyword") die das Unternehmenskennzeichen eines Wettbewerbers berühren, nicht erscheint.

2. Der Streitgegenstand richtet sich bei Ansprüchen, die sich nebeneinander aus einem Schutzrecht sowie aus § 3 UWG ergeben können, grundsätzlich danach, ob der Kläger sich zur Begründung seines Begehrens auf den das Schutzrecht betreffenden Lebenssachverhalt stützt oder ob er – kumulativ oder alternativ – einen Lebenssachverhalt vorträgt, der geeignet ist, etwa den Tatbestand einer wettbewerbswidrigen Nachahmung oder einer Irreführung zu begründen (BGH GRUR 2001, 755, 757 – Telefonkarte).

3. Der Schutz einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne von § 15 MarkenG kommt auch aufgrund wettbewerbsrechtlicher oder bürgerlichrechtlicher Vorschriften in Betracht, wenn es um Verwendungen geht, die nicht unter die markenrechtlichen Vorschriften fällt, insbesondere bei Beeinträchtigungen aus Verwendungen, die mangels Benutzung im Sinne des § 15 Abs. 3 MarkenG kennzeichenrechtlich nicht erfassbar sind (vgl. nur BGB GRUR 2000, 70, 73 - SZENE; BGH GRUR 2004, 1029, 1041 - SB-Beschriftung, je m.w.N.; hier: Von einer - durch die kennzeichenmäßige Verwendung eines geschützten Zeichens im Rahmen einer AdWords-Kampagne hervorgerufene - Zuordnungsverwirrung unabhängiger Wettbewerbsverstoß durch die Umlenkung von Kunden).

MIR 2008, Dok. 095


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 21.03.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1559

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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