Rechtsprechung
LG Berlin, Urteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07
IP-Speicherung auf Webseite rechtwidrig? - Die Speicherung der (dynamischen) IP-Adresse in Verbindung mit sonstigen Daten wie Datum und Uhrzeit des Zugriffs und abgerufene Datei bzw. Seite ohne sachlichen Grund ist rechtswidrig.
ZPO §§ 139 Abs. 1 Satz 2, 307, 308
Leitsätze:*Die Beklagte wird verurteilt, es künftig zu unterlassen, die nachfolgend aufgelisteten
personenbezogenen Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des
Internetportals ..http://www.bmj.bund.de. übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen
Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern:
a) die Internetprotokolladresse (IP-Adresse) des zugreifenden Hostsystems;
b) sofern auch die Internetprotokolladresse (IP-Adresse) des zugreifenden Hostsystems
gespeichert wird, den Namen der abgerufenen Datei bzw. Seite, Datum und Uhrzeit des Abrufs,
die übertragene Datenmenge sowie die Meldung, ob der Abruf erfolgreich war.
Anm. der Redaktion: Mit dieser Entscheidung hatte die Berufung der Beklagten (BMJ) gegen
das Urteil des AG Berlin Mitte vom 27.03.2007, Az. 5 C 314/06
(= MIR 2007, Dok. 377)
nur insoweit Erfolg, als
ein Anerkenntnis des Klägers vorlag. Im Übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen. In erster Instanz hatte
dass AG Berlin Mitte dem Kläger "zuviel" insoweit zugesprochen, als der Beklagten
auch die Speicherung von Informationen, die Rückschlüsse auf die Person des Klägers geben können, untersagt wurde, ohne
das auch die Speicherung der IP-Adresse erfolgt.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 20.10.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1403
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 20.10.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1403
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Club Hotel Robinson - Zur Beantwortung der Frage, ob eine relevante markenrechtliche Verletzungshandlung im Inland vorliegt
BGH, Urteil vom 07.11.2019 - I ZR 222/17, MIR 2020, Dok. 044
E2 - Keine (urheberrechtlichen) Schadensersatzansprüche der Erben von Egon Eiermann (Schöpfer des ikonischen Tischgestells von 1953 mit diagonalen Kreuzstreben) wegen des Vertriebs des Tischgestells "E2"
BGH, Urteil vom 09.11.2023 - I ZR 203/22, MIR 2024, Dok. 013
mk advokaten GbR - Zur "Benutzung" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG und zur Zurechnung von selbständigen Handlungen Dritter, die auf einen Verletzungstatbestand folgen
EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - C-684/19, MIR 2020, Dok. 058
Irreführung durch eigenen Bericht in "Presseschau" - Von einer Presseschau erwartet der Verkehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2022 - 6 W 8/22, MIR 2022, Dok. 040
"Abonnieren" ist nicht "zahlungspflichtig bestellen" - Bestellbuttons für werbefreie Nutzung bei Facebook und Instagram nicht eindeutig genug
Oberlandesgericht Düsseldorf, MIR 2024, Dok. 015
BGH, Urteil vom 07.11.2019 - I ZR 222/17, MIR 2020, Dok. 044
E2 - Keine (urheberrechtlichen) Schadensersatzansprüche der Erben von Egon Eiermann (Schöpfer des ikonischen Tischgestells von 1953 mit diagonalen Kreuzstreben) wegen des Vertriebs des Tischgestells "E2"
BGH, Urteil vom 09.11.2023 - I ZR 203/22, MIR 2024, Dok. 013
mk advokaten GbR - Zur "Benutzung" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG und zur Zurechnung von selbständigen Handlungen Dritter, die auf einen Verletzungstatbestand folgen
EuGH, Urteil vom 02.07.2020 - C-684/19, MIR 2020, Dok. 058
Irreführung durch eigenen Bericht in "Presseschau" - Von einer Presseschau erwartet der Verkehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2022 - 6 W 8/22, MIR 2022, Dok. 040
"Abonnieren" ist nicht "zahlungspflichtig bestellen" - Bestellbuttons für werbefreie Nutzung bei Facebook und Instagram nicht eindeutig genug
Oberlandesgericht Düsseldorf, MIR 2024, Dok. 015