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Rechtsprechung



LG Hamburg, Urteil vom 24.08.2007 - 308 O 245/07

Störerhaftung ohne Kenntnis? - Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen durch Dritte zu treffen.

BGB §§ 823, 1004, TMG § 10

Leitsätze:*

1. Zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers für fremde Rechtsverletzungen.

2. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien (Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG) über ein Internetforum durch Dritte birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten (Urheber-) Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.

3. Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt, - auch vor bzw. unabhängig von einer kenntnisbegründenden Abmahnung des Verletzten - wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtverletzungen durch Dritte (Forenteilnehmer) zu treffen.

MIR 2007, Dok. 335


Anm. der Redaktion: Soweit das LG Hamburg hier eine Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers unabhängig von einer Kenntnis der konkreten Rechtverletzung annimmt, steht die Entscheidung im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH sowie den meisten Oberlandesgerichten.
Ein besonderer Dank für die Mitteilung der Entscheidung gilt Herrn RA Sascha Kremer (www.kremer-legal.com), Mönchengladbach.
Download: Entscheidungsvolltext PDF


Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 10.09.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1360

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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